Mit Beschluss vom 24.01.2024, Aktenzeichen 23 U 9287/21 entschied das OLG München, dass ein treuwidrig handelnder Gesellschafter-Geschäftsführer sich nicht auf die negative Legitimationswirkung von § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG berufen kann, wenn dies gegen Treu und Glauben spricht. Was war geschehen: A und B sind jeweils zu 50 % an gegenständlicher GmbH beteiligt....Read More
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