Geltendmachung bzw. Abwehr von Zugewinnausgleichsansprüchen

Der Zugewinnausgleich spielt eine zentrale Rolle bei der Vermögensaufteilung nach einer Scheidung. Er sorgt dafür, dass das während der Ehe erworbene Vermögen gerecht zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wird. Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung bei der Geltendmachung oder Abwehr von Zugewinnausgleichsansprüchen, um Ihre finanziellen Interessen zu schützen.

Was ist der Zugewinnausgleich?

Der Zugewinnausgleich ist ein Mechanismus im deutschen Familienrecht, der sicherstellt, dass beide Ehepartner zu gleichen Teilen an dem während der Ehezeit erworbenen Vermögenszuwachs beteiligt werden. Er wird durchgeführt, wenn die Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft geführt wurde.

Berechnung des Zugewinnausgleichs

Die Berechnung des Zugewinnausgleichs erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Ermittlung des Anfangsvermögens: Das Anfangsvermögen jedes Ehepartners wird zum Zeitpunkt der Eheschließung festgehalten. Dazu zählen alle Vermögenswerte, die bereits vor der Ehe vorhanden waren.
  2. Ermittlung des Endvermögens: Das Endvermögen wird zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags ermittelt. Es umfasst alle Vermögenswerte, die während der Ehe hinzugekommen sind.
  3. Berechnung des Zugewinns: Der Zugewinn ist die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen jedes Ehepartners. Der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn muss die Differenz zur Hälfte an den anderen Ehepartner ausgleichen.

Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen

Wenn Sie Ansprüche auf Zugewinnausgleich haben, unterstützen wir Sie bei deren Durchsetzung:

  1. Prüfung und Berechnung: Wir prüfen Ihre Vermögensverhältnisse und berechnen Ihre Ansprüche auf Zugewinnausgleich. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Vermögenswerte und mögliche Schulden.
  2. Verhandlungen: Wir führen Verhandlungen mit dem Ehepartner oder dessen Rechtsbeistand, um eine faire und einvernehmliche Lösung zu finden.
  3. Gerichtliche Durchsetzung: Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht und setzen Ihre Ansprüche auf Zugewinnausgleich durch.

Abwehr von Zugewinnausgleichsansprüchen

Sollten gegen Sie Zugewinnausgleichsansprüche geltend gemacht werden, unterstützen wir Sie bei deren Abwehr:

  1. Prüfung der Ansprüche: Wir überprüfen die gegen Sie geltend gemachten Ansprüche und prüfen deren Berechtigung. Dabei achten wir darauf, ob alle relevanten Vermögenswerte und Schulden korrekt berücksichtigt wurden.
  2. Verteidigung Ihrer Rechte: Wir vertreten Ihre Interessen in Verhandlungen und streben eine faire Lösung an. Wenn nötig, setzen wir Ihre Rechte vor Gericht durch und wehren unberechtigte Ansprüche ab.

Fachkundige Beratung und maßgeschneiderte Lösungen

Die Geltendmachung und Abwehr von Zugewinnausgleichsansprüchen erfordert eine gründliche Analyse der finanziellen Verhältnisse und fundierte rechtliche Kenntnisse. Unsere erfahrenen Anwälte bieten Ihnen eine individuelle Beratung und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre finanziellen Interessen bestmöglich zu wahren.

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