Vorab auszuführen ist, dass „ein wichtiger Grund“ bzw. eine „Unzumutbarkeit“ gesetzlich nicht normiert ist. Der BGH hat im Rahmen dessen Rechtsprechung erläutert, was unter einem „wichtigen Grund“ zu verstehen ist. Danach sind drei Fallgruppen zu unterscheiden: Der wichtige Grund liegt in den Eigenschaften oder den persönlichen Verhältnissen des Gesellschafters. Dazu gehören Eigenschaften, die ein weiteres...Read More
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