Kein Anspruch auf Auszahlung des Kapitalkontos

Eine Zahlungsklage eines ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters auf Auszahlung eines Guthabens des Gesellschafterkapitalkontos ist aufgrund der Durchsetzungssperre unbegründet.

Der „Abfindungsanspruch“ des ausgeschiedenen Gesellschafters hat sich vielmehr auf das sich aus einer Auseinandersetzungsrechnung ergebende Auseinandersetzungsguthaben zu richten.

Die Klage ist daher auf die Feststellung zu richten, dass die entsprechende Forderung des ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters in die Auseinandersetzungsrechnung eingestellt wird.

gez. RA Fischer / 25.03.2020

Ihr Rechtsanwalt zu diesem Schwerpunkt:

Andreas Fischer

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Handels-und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Master of Business Administration (MBA)
Zertifizierter Berater für Mergers & Acquisitions

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Familienrecht
  • Handelsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Unternehmensnachfolge
  • Verkehrsrecht

 

Profil:

  • geboren 1985
  • Mitglied im „Deutscher Anwalt Verein“-Arbeitsgemeinschaft Handels-und Gesellschaftsrecht