Stiftungsrecht

Das Stiftungsrecht regelt die Gründung, Verwaltung und Auflösung von Stiftungen. Es bietet eine Möglichkeit, langfristige Projekte und gemeinnützige Zwecke rechtlich abzusichern. Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung und Expertise im Stiftungsrecht, um sicherzustellen, dass Ihre Stiftung rechtlich abgesichert ist und Ihre Ziele bestmöglich erreicht werden.

Bedeutung des Stiftungsrechts

Eine Stiftung ist eine eigenständige juristische Person, die durch ein Vermögen und einen bestimmten Zweck definiert wird. Das Stiftungsrecht regelt alle relevanten Aspekte, von der Gründung über die Verwaltung bis hin zur Auflösung der Stiftung. Eine fundierte Beratung im Stiftungsrecht ist entscheidend, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und die Stiftung langfristig erfolgreich zu führen.

Stiftungsrechtliche Leistungen

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung in allen stiftungsrechtlichen Angelegenheiten:

  1. Gründung von Stiftungen: Wir begleiten Sie bei der Gründung von Stiftungen, von der ersten Idee bis zur Eintragung ins Stiftungsregister. Dazu gehören die Erstellung der Stiftungssatzung, die rechtliche Beratung zur Wahl der geeigneten Stiftungsform und die Beantragung der Gemeinnützigkeit.
  2. Stiftungsverwaltung: Wir unterstützen Sie bei der laufenden Verwaltung Ihrer Stiftung, einschließlich der Erfüllung gesetzlicher Berichtspflichten, der Durchführung von Vorstandssitzungen und der Umsetzung des Stiftungszwecks.
  3. Rechtliche Betreuung von Stiftungen: Wir beraten Stiftungen in rechtlichen Angelegenheiten, wie z.B. bei Satzungsänderungen, der Erweiterung des Stiftungszwecks oder der Einhaltung gemeinnütziger Vorgaben.
  4. Vermögensverwaltung: Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung bei der Verwaltung des Stiftungsvermögens, um die nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks sicherzustellen.
  5. Stiftungsauflösung: Im Falle der Auflösung einer Stiftung begleiten wir Sie durch den rechtlichen Prozess und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Ablauf der Stiftungsgründung

Der Prozess der Stiftungsgründung umfasst mehrere wichtige Schritte:

  1. Planung und Beratung: Zu Beginn erfolgt eine gründliche Beratung zur Auswahl der geeigneten Stiftungsform und zur Ausgestaltung des Stiftungszwecks. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Stiftungsstrategie, die auf Ihre individuellen Ziele und Wünsche abgestimmt ist.
  2. Erstellung der Stiftungssatzung: Unsere Anwälte erstellen eine rechtssichere Stiftungssatzung, die alle relevanten Regelungen enthält, wie z.B. den Stiftungszweck, die Vermögensausstattung, die Organe der Stiftung und die Regelungen zur Vermögensverwaltung.
  3. Notarielle Beurkundung: In vielen Fällen ist die notarielle Beurkundung der Stiftungssatzung erforderlich. Wir bereiten die notarielle Beurkundung vor und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
  4. Eintragung ins Stiftungsregister: Nach der notariellen Beurkundung erfolgt die Eintragung der Stiftung ins Stiftungsregister. Wir übernehmen die Kommunikation mit den Behörden und sorgen dafür, dass die Eintragung reibungslos und zügig erfolgt.
  5. Beantragung der Gemeinnützigkeit: Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Gemeinnützigkeit, um steuerliche Vorteile zu nutzen und die Gemeinnützigkeit Ihrer Stiftung zu sichern.

Vorteile einer professionellen Stiftungsberatung

  1. Rechtssicherheit: Eine professionelle Begleitung bei der Stiftungsgründung stellt sicher, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden und die Stiftungsdokumente rechtssicher sind.
  2. Individuelle Lösungen: Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Ziele abgestimmt sind.
  3. Nachhaltigkeit: Durch eine fundierte Beratung zur Vermögensverwaltung und zur langfristigen Sicherung des Stiftungszwecks gewährleisten wir die nachhaltige Erfüllung Ihrer gemeinnützigen Ziele.

Fachkundige Beratung und individuelle Lösungen

Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende und individuelle Beratung im Stiftungsrecht. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre rechtlichen und finanziellen Interessen bestmöglich gewahrt werden und begleiten Sie durch den gesamten Prozess, von der Gründung über die Verwaltung bis hin zur Auflösung der Stiftung.

Aktuelles zu Umwandlungen (M&A)

Zwei Personen geben sich die Hand während man im Hintergrund die Statue der Gerechtigkeit sieht

Rechtsformwechsel von Personengesellschaften

I.          Allgemein Im Laufe der Zeit kann die Situation entstehen, dass...

Eintritt eines weiteren Gesellschafters im Zusammenhang mit dem Formwechsel

Das OLG Oldenburg hatte mit Beschluss vom 19.12.2019, Az. 12 W 133/19 (HR) zu entscheiden,...

Unverbindliche Anfrage

    26/04/2023
    We had appointed Andreas Fischer as our lawyer for our case between China & Germany company ,I have to say that the team is amazing .they are very very very professional and patient to us .they followed up our case very careful and confident,even the case has been last for more than 1 year ,but finally they keep their patient on it and help us a lot to win the case ......we have to say they are the 7 stars team to their customers. it is really good experience and highly appreciate for the supporting...
    26/04/2023
    Ich bedanke mich für die kompetente Betreuung meines Vorganges bei Herrn Fischer . Wir sind mit Herrn Fischer sehr zufrieden und können ihn uneingeschränkt weiterempfehlen! Bei ihm ist man in Guten Händen.