I. Worum geht es ? Per Testament legt der Erblasser mit einseitiger Verfügung von Todes wegen seinen letzten Willen dar. § 1937 BGB setzt hierbei die Begriffe Testament und letztwillige Verfügung gleich. In der Bezeichnung der Anordnung als „letztwillig“ wird zum Ausdruck gebracht, dass das Testament bis zum Tode des Erblassers frei widerruflich ist (§...Read More
Die gesetzliche Erbfolge ist in Deutschland in den §§ 1924 bis 1936 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Gemäß dem deutschen Erbrecht erlaubt es jedem, für seinen Todesfall eine Regelung über sein Vermögen zu treffen, entweder durch ein Testament oder einen Erbvertrag. Wenn jedoch kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge gemäß den...Read More
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