I. Worum geht es ? Die Figur der Ehegatteninnengesellschaft ermöglicht es Ehegatten, die im Betrieb des jeweils anderen mitarbeiten, unabhängig der arbeitsrechtlichen Eingruppierung, eine faire Teilhabe und Partizipation am geschaffenen Vermögensmehrwert des anderen E zu erlangen. In der Ausgangsentscheidung entschied der BGH (NJW 1953, 418) in dem Fall, in dem die Ehefrau in der Gastwirtschaft...Read More
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